LKW-Unfall: Gutachten beauftragen.
Deutschlandweit Kostenlos.
Ein Unfall mit dem LKW hat oft gravierende Auswirkungen, die weit über den reinen Fahrzeugschaden hinausgehen. Aus diesem Grund: Kontaktieren Sie einen Kfz-Gutachter bei einem Unfall mit dem LKW! Unsere Fachleute erstellen Ihnen zügig ein aussagekräftiges und neutrales LKW-Schadengutachten. Anschließend leiten wir auf Wunsch Ihren Fall gern an einen unserer Partneranwälte zur weiteren Bearbeitung weiter.
✔ Unabhängige LKW-Gutachten
✔ Kostenlos für Geschädigte
✔ Rund um die Uhr erreichbar
✔ Persönlicher Ansprechpartner
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Welche Besonderheiten müssen beim LKW-Gutachten berücksichtigt werden?
Bei der Begutachtung von LKW sind besondere Kenntnisse erforderlich, denn Lastkraftwagen müssen viel spezifischer untersucht werden als Personenkraftwagen. Bei einem Tankfahrzeug beispielsweise muss der Behälter intensiv untersucht werden. Ein Unfall, der an tragenden Teilen keinen Schaden hinterlassen hat, könnte den Tank beschädigt haben. Ähnliches gilt bei einem Kranfahrzeug: Hier ist nicht nur die Funktion des Zugfahrzeugs entscheidend, sondern auch die vollständige Funktionalität und Sicherheit des Krans.
Unsere LKW-Gutachter verfügen über die nötige Ausbildung und Fachkenntnis, um derartige Fahrzeuge zu begutachten. Wir erstellen LKW-Schadengutachten für alle Arten von LKW und berücksichtigen die individuellen Besonderheiten jedes Fahrzeugs.
Wann sollten Sie ein Gutachten durch einen LKW-Sachverständigen einfordern?
Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie immer einen LKW-Gutachter hinzuziehen. Der Grund ist einfach: Das Ausmaß des Schadens ist im Regelfall für einen Laien nicht einzuschätzen. Unsere Fachleute fertigen Ihnen ein detailliertes Schadengutachten an, in dem alle relevanten Schäden aufgelistet und beziffert sind.
Ihr Vorteil als Geschädigter: Sie müssen keine Kosten tragen. Die Kosten des LKW-Unfallschadengutachtens werden vollständig von der Haftpflichtversicherung übernommen. Einzige Ausnahme sind Bagatellschäden: In diesem Fall erstellen Ihnen unsere Gutachter gern ein Kurzgutachten, welches dann wiederum von der Versicherung übernommen wird.
Welche Besonderheiten müssen beim LKW-Gutachten berücksichtigt werden?
Bei der Begutachtung von LKW sind besondere Kenntnisse erforderlich, denn Lastkraftwagen müssen viel spezifischer untersucht werden als Personenkraftwagen. Bei einem Tankfahrzeug beispielsweise muss der Behälter intensiv untersucht werden. Ein Unfall, der an tragenden Teilen keinen Schaden hinterlassen hat, könnte den Tank beschädigt haben. Ähnliches gilt bei einem Kranfahrzeug: Hier ist nicht nur die Funktion des Zugfahrzeugs entscheidend, sondern auch die vollständige Funktionalität und Sicherheit des Krans.
Unsere LKW-Gutachter verfügen über die nötige Ausbildung und Fachkenntnis, um derartige Fahrzeuge zu begutachten. Wir erstellen LKW-Schadengutachten für alle Arten von LKW und berücksichtigen die individuellen Besonderheiten jedes Fahrzeugs.
Wann sollten Sie ein Gutachten durch einen LKW-Sachverständigen einfordern?
Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie immer einen LKW-Gutachter hinzuziehen. Der Grund ist einfach: Das Ausmaß des Schadens ist im Regelfall für einen Laien nicht einzuschätzen. Unsere Fachleute fertigen Ihnen ein detailliertes Schadengutachten an, in dem alle relevanten Schäden aufgelistet und beziffert sind.
Ihr Vorteil als Geschädigter: Sie müssen keine Kosten tragen. Die Kosten des LKW-Unfallschadengutachtens werden vollständig von der Haftpflichtversicherung übernommen. Einzige Ausnahme sind Bagatellschäden: In diesem Fall erstellen Ihnen unsere Gutachter gern ein Kurzgutachten, welches dann wiederum von der Versicherung übernommen wird.
Kfz-Sachverständigenbüro Roth
Kfz-Sachverständigenbüro Roth

Jetzt unabhängiger LKW-Gutachter einschalten!
Viele Versicherungen entsenden eigene Gutachter zur Beurteilung der Schadenshöhe. Das kann Ihnen zum Nachteil werden, denn ein von der Versicherung beauftragter Gutachter wird im Zweifel zugunsten der Versicherung entscheiden. Das kann Ihnen finanzielle Nachteile bescheren.
Unsere neutralen LKW-Sachverständigen beurteilen Ihren Schaden objektiv und unabhängig. Unser Interesse gilt einer realistischen Schadensbeurteilung anstelle der Versicherung. Aus diesem Grund sollten Sie als Geschädigter immer einen eigenen LKW-Gutachter beauftragen. Dieser muss Ihnen auch erstattet werden, wenn die Haftpflichtversicherung bereits einen Gutachter entsendet hat.
Jetzt unabhängiger LKW-Gutachter einschalten!
Viele Versicherungen entsenden eigene Gutachter zur Beurteilung der Schadenshöhe. Das kann Ihnen zum Nachteil werden, denn ein von der Versicherung beauftragter Gutachter wird im Zweifel zugunsten der Versicherung entscheiden. Das kann Ihnen finanzielle Nachteile bescheren.
Unsere neutralen LKW-Sachverständigen beurteilen Ihren Schaden objektiv und unabhängig. Unser Interesse gilt einer realistischen Schadensbeurteilung anstelle der Versicherung. Aus diesem Grund sollten Sie als Geschädigter immer einen eigenen LKW-Gutachter beauftragen. Dieser muss Ihnen auch erstattet werden, wenn die Haftpflichtversicherung bereits einen Gutachter entsendet hat.
Welche Vorteile bringt speziell unser Service?
Bei privat genutzten Fahrzeugen erhalten Sie einen Leihwagen auf Kosten der Versicherung oder eine Nutzungsausfallentschädigung entsprechend des Fahrzeugtyps. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen liegen die Dinge etwas anders. Hier haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten, den Ausfall des LKWs erstattet zu bekommen:
- Ersatzfahrzeug
- Erstattung von Vorhaltekosten
- Schadenersatz für entgangenen Gewinn
Das Ersatzfahrzeug ist meist die einfachste Variante des Schadenersatzes. Mieten Sie ein Fahrzeug mit gleicher oder ähnlicher Größe und Funktionalität, bekommen Sie die Kosten vollständig erstattet.
Besitzen Sie eigene Fahrzeuge, mit denen Sie den ausgefallenen LKW im Unternehmen kompensieren können, bietet sich das aufgrund von wenig Mehraufwand an. Die Kosten dafür bekommen Sie in Form von Vorhaltekosten anteilig von der Versicherung erstattet.
Fällt Ihnen ein spezieller LKW aus, für den kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, müssen Sie wahrscheinlich Aufträge ablehnen oder weiterreichen. In diesem Fall steht Ihnen durch den entgangenen Gewinn ein Schadenersatz von der Versicherung zu.
LKW-Gutachter Roth – Ihr Ansprechpartner bei LKW-Gutachten
Wir bei LKW-Sachverständigenbüro Roth sind Ihr erfahrener Partner bei Schäden an allen LKW-Typen wie Baufahrzeugen, Tankfahrzeugen oder Kranwagen.
Unsere LKW-Gutachter arbeiten unabhängig von Versicherungen und beurteilen Ihren Schaden stets objektiv. Unsere Fachleute wissen Ihre Zeit zu schätzen und übernehmen die Begutachtung schnellstmöglich. Damit unterstützen wir eine schnelle Abwicklung des Unfalls. Das Fahrzeug begutachten wir gern nach Absprache mobil an einem Ort Ihrer Wahl. Unser Telefon für Schadenmeldungen ist rund um die Uhr erreichbar.
Sie tragen bei Haftpflichtschäden keine Kosten selbst, wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Zur Einforderung Ihrer Ansprüche leiten wir Ihren Fall gern an einen unserer versierten Partneranwälte weiter.
Unser besonderer Service für Sie
Unsere LKW-Sachverständigen erstellen Ihnen im ersten Schritt schnellstmöglich ein aussagekräftiges und neutrales LKW-Gutachten. Dieses enthält Angaben zur Art und Höhe der Schäden und dient Ihnen als Beweismittel. So können Sie Ihre Forderungen an die Versicherung stellen.
Nach der Gutachtenerstellung leiten wir Ihren Fall gern an einen unserer Partneranwälte weiter. Diese sind mit der Abwicklung von Unfallschäden vertraut und sorgen für eine schnelle Erstattung Ihrer Ansprüche durch die Versicherung.
Welche Vorteile bringt speziell unser Service?
Bei privat genutzten Fahrzeugen erhalten Sie einen Leihwagen auf Kosten der Versicherung oder eine Nutzungsausfallentschädigung entsprechend des Fahrzeugtyps. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen liegen die Dinge etwas anders. Hier haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten, den Ausfall des LKWs erstattet zu bekommen:
- Ersatzfahrzeug
- Erstattung von Vorhaltekosten
- Schadenersatz für entgangenen Gewinn
Das Ersatzfahrzeug ist meist die einfachste Variante des Schadenersatzes. Mieten Sie ein Fahrzeug mit gleicher oder ähnlicher Größe und Funktionalität, bekommen Sie die Kosten vollständig erstattet.
Besitzen Sie eigene Fahrzeuge, mit denen Sie den ausgefallenen LKW im Unternehmen kompensieren können, bietet sich das aufgrund von wenig Mehraufwand an. Die Kosten dafür bekommen Sie in Form von Vorhaltekosten anteilig von der Versicherung erstattet.
Fällt Ihnen ein spezieller LKW aus, für den kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, müssen Sie wahrscheinlich Aufträge ablehnen oder weiterreichen. In diesem Fall steht Ihnen durch den entgangenen Gewinn ein Schadenersatz von der Versicherung zu.
LKW-Gutachter Roth – Ihr Ansprechpartner bei LKW-Gutachten
Wir bei LKW-Sachverständigenbüro Roth sind Ihr erfahrener Partner bei Schäden an allen LKW-Typen wie Baufahrzeugen, Tankfahrzeugen oder Kranwagen.
Unsere LKW-Gutachter arbeiten unabhängig von Versicherungen und beurteilen Ihren Schaden stets objektiv. Unsere Fachleute wissen Ihre Zeit zu schätzen und übernehmen die Begutachtung schnellstmöglich. Damit unterstützen wir eine schnelle Abwicklung des Unfalls. Das Fahrzeug begutachten wir gern nach Absprache mobil an einem Ort Ihrer Wahl. Unser Telefon für Schadenmeldungen ist rund um die Uhr erreichbar.
Sie tragen bei Haftpflichtschäden keine Kosten selbst, wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Zur Einforderung Ihrer Ansprüche leiten wir Ihren Fall gern an einen unserer versierten Partneranwälte weiter.
Unser besonderer Service für Sie
Unsere LKW-Sachverständigen erstellen Ihnen im ersten Schritt schnellstmöglich ein aussagekräftiges und neutrales LKW-Gutachten. Dieses enthält Angaben zur Art und Höhe der Schäden und dient Ihnen als Beweismittel. So können Sie Ihre Forderungen an die Versicherung stellen.
Nach der Gutachtenerstellung leiten wir Ihren Fall gern an einen unserer Partneranwälte weiter. Diese sind mit der Abwicklung von Unfallschäden vertraut und sorgen für eine schnelle Erstattung Ihrer Ansprüche durch die Versicherung.